Wie sie zu uns kommen – Der Antrag auf Rehabilitation

Voraussetzung für einen Behandlungsaufenthalt (Heilverfahren bzw. Anschlussheilverfahren) am Standort Bad Schallerbach ist – neben der passenden medizinischen Indikationsstellung - im Regelfall das Vorliegen einer Kostenübernahmeerklärung Ihrer zuständigen Pensions-, Kranken- oder Unfallversicherung. Daneben bietet unser Haus auch die Möglichkeit Ihrer Unterbringung als Selbstzahler.

Die Bewilligung Ihres Rehabilitationsaufenthaltes erfolgt durch Ihre zuständige Sozialversicherung. Dazu ist zunächst ein schriftlicher Antrag bei ihrem Versicherungsträger erforderlich. Ihr behandelnder Haus-, Fach- oder Krankenhausarzt wird diesen Antrag gemeinsam mit Ihnen ausfüllen. Das Antragsformulare haben wir Ihnen unten zum Download bereit gestellt. Es liegt zudem bei allen Versicherungsträgern in Papierform auf bzw. kann auf deren Internetseiten heruntergeladen werden. Auf der Internetseite rehakompass finden Sie genaue Erklärungen zur richtigen Ausfüllung ihres Antrages. Damit Sie Ihren Rehabilitationsaufenthalt auch wirklich in unserem Haus absolvieren können, dürfen Sie nicht vergessen, unter dem Punkt „vorgeschlagene Einrichtung“ das Klinikum Bad Hall + Bad Schallerbach, Standort Bad Schallerbach, anzugeben.

Im Anschluss daran erfolgt die Prüfung des Antrags auf medizinische Notwendigkeit durch Ihre zuständige Sozialversicherung. Der Prüfprozess endet mit der Mitteilung der Bewilligungsentscheidung an Sie und – bei positivem Bescheid- zeitgleich an die Einrichtung. Ab diesem Zeitpunkt ist die Kontaktaufnahme mit uns sinnvoll, um einen Termin zu vereinbaren bzw. auch unseren Mitarbeitern der Rezetion Ihren Wunschtermin mitzuteilen.

Unsere Mitarbeiter der Rezeption freuen sich über Ihren Anruf oder Ihre E-Mail.

Eva Humer
Tel: +43 7249-48641 603

Brigitte Haslehner
Tel: +43 7249-48641 607

Lisa Doppelbauer
Tel: +43 7249-48641 606

E-Mail: info@klinikum-badschallerbach.at

Antragstellung für den Rehabilitationsaufenthalt